Produkt zum Begriff Juristische Person:
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Juristische Methodenlehre (Wank, Rolf)
Juristische Methodenlehre , Aus dem Inhalt Diese Schrift beschränkt sich bewusst auf das Thema Methodenlehre. In ihr wird auf diejenigen Fragen eingegangen, die unmittelbar für die Falllösung bedeutsam sein können. Die - ihrerseits hochinteressanten - Fragen der Rechtsphilosophie (Was ist Recht? Was ist Gerechtigkeit?), der Logik, der Linguistik (Was ist Bedeutung?) oder der Soziologie (Wann gilt ein Rechtssatz?) werden daher nicht behandelt. Die Methodenlehre wendet sich zunächst an die - fortgeschrittenen - Studierenden, die über den Tellerrand der Falllösungstechnik hinausblicken möchten. Einiges, was den fortgeschrittenen Juristen bereits geläufig ist, wird in gedrängter Form erläutert. Die Referendarinnen und Referendare, die während ihrer Ausbildung feststellen, dass es für sehr viele Fragen, die in der Praxis auftauchen, noch keine vorgefertigten Antworten gibt, sodass sie - vielfach jetzt zum ersten Male - selbstständig das Gesetz auslegen müssen, können dieses Werk heranziehen. Und sie wendet sich schließlich auch an alle im Beruf stehenden Volljuristinnen und Volljuristen. Zur Veranschaulichung der Methodenlehre sind zahlreiche Beispielsfälle aus unterschiedlichen Rechtsgebieten in den Text eingearbeitet. So sollen sie zum einen der Veranschaulichung dienen; zum anderen soll an den zahlreichen Beispielen neueren Datums die Aktualität und Allgegenwart methodischer Fragen aufgezeigt werden. Auch wenn die Schrift dem Leser nicht den Charme eines Romans bietet, war es doch auch das Ziel, die manchmal verzwickten methodischen Fragen verständlich aufzubereiten. Für eine methodengerechte Lösung eines Falles kann sich der Leser zunächst an dem Ablaufplan in § 3 dieses Buches orientieren. Von dort wird auf die einschlägigen Kapitel verwiesen. Der Autor Prof. Dr. Rolf Wank war Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20191103, Produktform: Kartoniert, Beilage: kartoniert, Titel der Reihe: Academia Iuris##, Autoren: Wank, Rolf, Auflage: 20001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Auslegung; Konkurrenzen; Richterrecht; Wissenschaftliche; Argumentation; Rechstheorie; Anwendung, Fachschema: Jurisprudenz~Recht / Rechtswissenschaft~Rechtswissenschaft~Recht, Fachkategorie: Rechtswissenschaft, allgemein, Bildungszweck: für die Hochschule, Warengruppe: HC/Recht/Allgemeines, Lexika, Geschichte, Fachkategorie: Recht bestimmter Jurisdiktionen und bestimmter Rechtsgebiete, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXX, Seitenanzahl: 495, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Vahlen Franz GmbH, Verlag: Vahlen Franz GmbH, Verlag: Vahlen, Franz, Länge: 240, Breite: 164, Höhe: 30, Gewicht: 728, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0006, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Kramer, Ernst A.: Juristische Methodenlehre
Juristische Methodenlehre , Zum Werk Vor dem Hintergrund der aktuellen Methodendiskussion versucht das vorliegende Buch eine die Diskussion strukturierende, sorgfältig dokumentierte Gesamtschau der Hauptprobleme der Methode der richterlichen Rechtsfindung und Rechtsfortbildung. Es ist aus der Perspektive des schweizerischen Rechts geschrieben, berücksichtigt aber in starkem Mass auch die ausländische, namentlich die deutsche und österreichische Literatur und Judikatur. Auf die zunehmende Internationalisierung und Europäisierung auch des schweizerischen Rechts und die sich darauf beziehenden methodologischen Probleme wird in einem eigenen Abschnitt eingegangen. Zur Neuauflage Das Buch erscheint in der 7. Auflage erstmals in Co-Autorschaft. Die Verfasserin und der Verfasser hoffen, dass damit das Gesamtspektrum des schweizerischen Privatrechts - namentlich im Hinblick auf Gebiete des ZGB - noch gründlicher erfasst werden konnte als bisher. Die Konzeption des Buches blieb ansonsten unverändert. Zielgruppe In erster Linie richtet sich das Buch an Studierende höherer Semester; es sollte aber auch für Juristinnen und Juristen, die an Gerichten, in der Anwaltschaft oder in der Verwaltung tätig sind, sowie für alle an den Grundlagen unserer Rechtsordnung Interessierten von Nutzen sein. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 67.00 € | Versand*: 0 € -
Schimmel, Roland: Juristische Themenarbeiten
Juristische Themenarbeiten , Die Konzeption:Das Werk wendet sich an Studierende, die sich mit dem Verfassen einer juristischen Themenarbeit konfrontiert sehen und denen diese unbekannte Aufgabenstellung Schwierigkeiten bereitet. Das Herangehen an eine fallunabhängige Prüfungsklausur bzw. -arbeit, abseits der alles beherrschenden Gutachtenform, wird den Studierenden an den Universitäten kaum vermittelt, da im Pflichfachstudium vor allem die sichere Anwendung des Gutachtenstils im Vordergrund steht.Durch die Einführung wissenschaftlicher Arbeiten in Schwerpunktbereichsprüfungen (neben Seminar- und Hausarbeiten) begeben sich Studierende bei juristischen Themenarbeiten hier oftmals auf unbekanntes Terrain. Für diese Situation haben die Autoren eine anleitende Hilfestellung verfasst, die den Studierenden die Sicherheit und das Vertrauen in das eigene Arbeiten gibt.Der Inhalt:Neben Hinweisen für einen gelungenen Aufbau und auf dessen typische Elemente schenkt das Buch den inhaltlichen und sprachlichen Anforderungen an eine juristische Themenarbeit sowie der Wissenschaftlichkeit der Arbeitsweise besondere Beachtung. Darüber hinaus geben die Autoren hilfreiche Tipps für den mündlichen Vortrag und weisen auf Fehlerquellen hin. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Die juristische Unschärfe einer Ehe (Grjasnowa, Olga)
Die juristische Unschärfe einer Ehe , Leyla wollte immer nur eins: Tanzen. Doch nach einem Unfall muss sie das Bolschoi-Theater in Moskau verlassen. Altay ist Psychiater. Nachdem sich seine große Liebe umgebracht hat, lässt er keinen Mann mehr an sich heran. Altay und Leyla führen eine Scheinehe, um ihre Familien ruhig zu stellen. Als die beiden mit Mitte zwanzig in Berlin von vorne anfangen, tritt Jonoun in ihr Leben. Olga Grjasnowa erzählt von zwei Frauen und einem Mann, die von der Liebe träumen, aber auch nicht wissen, wie man mit der Liebe lebt. Eine rasante Dreiecksgeschichte und ein ungeheuer direkt erzählter Roman über Glück und Unglück in einer Zeit, da alles möglich scheint. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20140825, Produktform: Leinen, Autoren: Grjasnowa, Olga, Seitenzahl/Blattzahl: 272, Keyword: 21. Jahrhundert; Deutschsprachige Literatur; Gender; Liebesgeschichten; Reise, Fachschema: Russische Belletristik / Roman, Erzählung~Russe~Russland~Südrußland, Fachkategorie: Zeitgenössische Liebesromane, Region: Russland, Thema: Leichtlesen, Warengruppe: HC/Belletristik/Romane/Erzählungen, Fachkategorie: Moderne und zeitgenössische Belletristik, Thema: Entspannen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Hanser, Carl GmbH + Co., Verlag: Hanser, Carl GmbH + Co., Verlag: Hanser, Carl, Länge: 213, Breite: 134, Höhe: 29, Gewicht: 427, Produktform: Gebunden, Genre: Belletristik, Genre: Belletristik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1212332
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Was gilt als juristische Person?
Was gilt als juristische Person? Eine juristische Person ist eine Organisation oder Einrichtung, die vom Gesetz als eigenständige Rechtseinheit anerkannt wird und somit Rechte und Pflichten wie eine natürliche Person haben kann. Beispiele für juristische Personen sind Unternehmen, Vereine, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen oder auch der Staat selbst. Durch die Anerkennung als juristische Person können diese Organisationen Verträge abschließen, Eigentum besitzen, vor Gericht klagen oder verklagt werden und andere rechtliche Handlungen vornehmen. Die Definition und rechtlichen Rahmenbedingungen für juristische Personen können je nach Land und Rechtssystem variieren.
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Wie entsteht eine juristische Person?
Eine juristische Person entsteht durch die Anerkennung und Registrierung durch staatliche Stellen, wie beispielsweise durch die Eintragung ins Handelsregister oder die Gründungsurkunde einer Stiftung. Dabei muss die juristische Person bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise eine Satzung oder einen Gesellschaftsvertrag haben. Die Gründung einer juristischen Person kann durch natürliche Personen oder andere juristische Personen erfolgen. Nach der Gründung erhält die juristische Person Rechtsfähigkeit und kann somit am Rechtsverkehr teilnehmen und Rechte und Pflichten haben.
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Kann eine natürliche Person eine juristische Person sein?
Kann eine natürliche Person eine juristische Person sein? Nein, eine natürliche Person und eine juristische Person sind zwei unterschiedliche Rechtskonstruktionen. Eine natürliche Person bezieht sich auf einen einzelnen Menschen, der Rechte und Pflichten hat, während eine juristische Person eine von Menschen geschaffene Organisation oder Einheit ist, die auch Rechte und Pflichten haben kann. Eine natürliche Person kann jedoch Mitglied oder Vertreter einer juristischen Person sein, aber sie können nicht gleichzeitig beide sein. Es ist wichtig, zwischen diesen beiden Konzepten zu unterscheiden, um die rechtlichen Beziehungen und Verantwortlichkeiten klar zu definieren.
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Ist eine EK eine juristische Person?
Ist eine EK eine juristische Person? Eine EK, also eine Einzelkaufmannschaft, ist keine juristische Person im eigentlichen Sinne, da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Stattdessen haftet der Einzelkaufmann persönlich mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten seines Unternehmens. Im Gegensatz dazu besitzen juristische Personen wie GmbHs oder AGs eine eigene Rechtspersönlichkeit und haften nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Somit ist die EK rechtlich gesehen keine eigenständige juristische Person, sondern vielmehr eine Form der Personengesellschaft.
Ähnliche Suchbegriffe für Juristische Person:
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Leitfaden für die juristische Promotion (Martens, Sebastian)
Leitfaden für die juristische Promotion , Das Werk bietet praktische Hilfe auf dem Weg zu einer erfolgreichen juristischen Promotion. Was sind richtige Themen für juristische Doktorarbeiten und wie findet man sie? Welche Methoden gibt es und was können sie (nicht) leisten? Wie hängen Thema und Methode zusammen? Das Werk gibt hierzu die relevanten Antworten. Die 2. Auflage legt hierbei den Schwerpunkt auf die Themenfindung und Methodik. , > , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230724, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: De Gruyter Studium##, Autoren: Martens, Sebastian, Auflage: 23002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Themenüberschrift: LAW / General, Keyword: Promotionsleitfaden; PhD; doctoral guidance, Fachschema: Jura~Recht / Jura~Promotion (Verleihung der Doktor-Würde)~Jurisprudenz~Recht / Rechtswissenschaft~Rechtswissenschaft, Bildungszweck: für die Hochschule, Warengruppe: HC/Recht/Sonstiges, Fachkategorie: Rechtswissenschaft, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: VIII, Seitenanzahl: 138, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Gruyter, Walter de GmbH, Verlag: Gruyter, Walter de GmbH, Verlag: de Gruyter, Walter, GmbH, Länge: 231, Breite: 155, Höhe: 10, Gewicht: 230, Produktform: Klappenbroschur, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2700396, Vorgänger EAN: 9783110660647, Alternatives Format EAN: 9783110986501 9783110986419, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1933045
Preis: 19.95 € | Versand*: 0 € -
Engisch, Karl: Einführung in das juristische Denken
Einführung in das juristische Denken , Die 1956 erstmals erschienene "Einführung in das juristische Denken" von Karl Engisch gehört mittlerweile zu den "Klassikern" der rechtswissenschaftlichen Literatur. In acht Kapiteln werden vor allem Grundsatzfragen der Methodenlehre, aber auch der Rechtsphilosophie in Auseinandersetzung mit den geistigen Strömungen des zwanzigsten Jahrhunderts bis in jüngster Zeit abgehandelt. Zielsetzung dieses Buches ist es, den Studierenden der Rechtswissenschaft wie auch den interessierten Laien die geheimnisvolle und bisweilen suspekte Logik und Methodik des juristischen Denkens nahezubringen. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Dritte Person (DVD)
Um sein neuestes Buch fertigzustellen, hat sich der Pulitzer-Preis-gekrönte Schriftsteller Michael (Liam Neeson) in einer Suite eines Pariser Hotels eingenistet. Nach der kürzlichen Trennung von...
Preis: 3.49 € | Versand*: 1.99 € -
Ruhe in Person
Enthaltene Leistungen: 3 x Übernachtung, Privatsauna im Zimmer , Obstteller auf dem Zimmer bei Anreise , 3 x reichhaltiges Frühstücksbuffet , 3 x 5-Gang Menü am Abend , Je eine schöne Fuß-Beinbehandlung (30 Min) , Je eine Kopf-Nacken-Schultermassage (25 Min) , Schweben Sie schwerelos im Solebecken (45 Min) , Kaffee und Kuchen am Nachmittag, Nutzung des Spa-Bereiches am Abreisetag bis 15:00 Uhr , Nutzung Wellnessbereich, Bademäntel/Slipper, kostenfreies Wlan , kostenfreie Parkplätze vor dem Hotel / E-Ladestation
Preis: 539.00 € | Versand*: 0 €
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Was bedeutet der Begriff "juristische Person"?
Der Begriff "juristische Person" bezeichnet eine Organisation oder Einrichtung, die rechtlich selbstständig ist und Rechte und Pflichten haben kann. Im Gegensatz zur natürlichen Person, also einem einzelnen Menschen, handelt es sich bei einer juristischen Person um eine rechtliche Konstruktion, die zum Beispiel in Form von Unternehmen, Vereinen oder staatlichen Institutionen auftreten kann. Juristische Personen können Verträge abschließen, Eigentum besitzen und vor Gericht auftreten.
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Wann ist eine juristische Person inländisch?
Eine juristische Person ist inländisch, wenn sie nach dem Recht des jeweiligen Landes gegründet wurde und ihren rechtlichen Sitz oder Hauptsitz in diesem Land hat. Zudem muss die juristische Person ihre Geschäftstätigkeit hauptsächlich im Inland ausüben und dort auch ihre wirtschaftlichen Aktivitäten entfalten. Die Inländer-Eigenschaft kann auch durch die Staatsangehörigkeit der Gründer oder Eigentümer der juristischen Person bestimmt werden. In einigen Ländern können auch spezifische gesetzliche Kriterien festgelegt sein, die bestimmen, wann eine juristische Person als inländisch gilt.
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Ist ein Verein eine juristische Person Schweiz?
Ist ein Verein eine juristische Person Schweiz? Ja, gemäß schweizerischem Recht ist ein Verein eine juristische Person. Ein Verein kann rechtlich handeln, Verträge abschließen, Eigentum besitzen und vor Gericht klagen oder verklagt werden. Um als juristische Person anerkannt zu werden, muss der Verein bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie die Eintragung ins Handelsregister oder die Erfüllung der satzungsmäßigen Anforderungen. Als juristische Person hat ein Verein auch bestimmte Rechte und Pflichten, die ihm im schweizerischen Rechtssystem zugesprochen werden.
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Ist der Geschäftsführer einer GmbH eine juristische Person?
Nein, der Geschäftsführer einer GmbH ist keine juristische Person, sondern eine natürliche Person. Die juristische Person ist die GmbH selbst, da sie rechtlich eigenständig handeln kann und über Rechte und Pflichten verfügt. Der Geschäftsführer vertritt die GmbH nach außen und führt die Geschäfte im Namen der Gesellschaft, ist aber keine eigenständige juristische Person. Er handelt in seiner Funktion als Organ der GmbH und ist somit an die Vorgaben des Gesellschaftsrechts gebunden.
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